Irgendwann stellt sich die Frage, wie man eine gute dauerhafte Betreuung sicherstellen kann.
In Österreich haben wir die Möglichkeit einer Heimunterbringung oder der 24-Stunden Betreuung.
Wir raten Ihnen jedenfalls, sich schon vorab dieses Themas anzunehmen, um gut vorbereiten zu sein.
Dazu haben wir für Sie Fragen zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, die Demenzkompetenz der Stellen gut abzuklären.
Die Voraussetzung für eine Aufnahme in ein Pflegeheim ist ab Pflegestufe 4 gegeben, da eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Wenn eine Person
- noch kein Pflegegeld bekommt, oder
- nur Pflegegeld der Stufen 1 bis 3 bekommt, oder
- Pflegegeld aus einem anderen Land bekommt,
dann ist ein zusätzlicher Schritt nötig:
Vor dem Antrag auf Kostenübernahme für das Pflegeheim muss sich die Person bei der Pflegedrehscheibe melden. Von dort aus wird der Pflegebedarf geprüft, indem eine Pflegebedarfserhebung gemacht wird. Das Ergebnis ist eine pflegefachliche Stellungnahme, die bei einem Antrag auf Übernahme der Pflegeheimkosten beigelegt werden muss.
- Welche Demenzschulungen und Ausbildungen werden jährlich den Mitarbeiter:innen angeboten?
- Gibt es einen Unterschied bei den Diensten im Demenzbereich?
- Gibt es einen definierten demenzsensiblen Bereich?
Wenn ja, weist dieser baulichen Besonderheiten auf? - Gibt es psychologische Unterstützung? (eigenes Personal oder extern, zu wie vielen Stunden in der Woche?)
- Gibt es nennenswerte Hilfsmittel und einen Aktivitätenplan in der Demenzbetreuung?
- Gibt es ein Weglaufschutzsystem bzw. wie ist dieses umgesetzt?
Es gibt noch keine eigenen Heime nur für Menschen mit Demenz.
Viele Pflegeheime haben aber spezielle Angebote für Menschen mit Demenz wie eigene Wohnbereiche oder kleine Wohngruppen. Diese sind ruhiger und besser an die Bedürfnisse angepasst.
Einige Einrichtungen arbeiten auch nach dem Konzept von Erwin Böhm. Dabei steht der Mensch mit seiner Lebensgeschichte im Mittelpunkt.
Eine Auflistung aller Heime im Bundesland finden Sie im Web:
- Wann wird eine Pflegeanamnese durchgeführt? (sollte von einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegekraft spätestens am Tag des Betreuungsstarts erfolgen)
- Wie gut wird über die Ausbildung, Sprachkenntnisse und Kompetenz der Betreuer Auskunft gegeben?
- Wurden Sie über den Tätigkeitsbereich sowie über die Möglichkeit zur Erlangung von Förderung aufgeklärt?
- Wie regelmäßig werden Hausbesuche durch eine diplomierte Pflegekraft durchgeführt?
- Gibt es einen Notfallplan für Klienten und Personenbetreuer?
- Gibt es innerhalb von drei Tagen eine Ersatzperson beim Ausfall von Betreuer?
Wenn die Kosten der 24-Stunden-Betreuung trotz der Bundesförderung zu hoch sind, kann das Land Steiermark eine zusätzliche Unterstützung gewähren.
Voraussetzung dafür ist, dass bereits die Bundesförderung bezogen wird, ein finanzieller Bedarf besteht und der Wohnsitz in der Steiermark liegt. Der Zuschuss wird bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt und kann einen Teil der verbleibenden Kosten abdecken.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Unterstützung regresspflichtig sein kann. Auch hier hilft Ihnen die Informationen über die Formen der Betreuung, die Vermittlung, die rechtlichen Grundlagen, Fördermöglichkeiten des Bundes einschließlich Vorlagen finden Sie im Web: