Im Laufe der Erkrankung wird es für den betroffenen Menschen zusehends schwieriger, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.
Außerdem belasten Ausgaben für Pflegebehelfe, Betreuung, Medikation und Therapien das Budget.
Daher ist es ratsam, rasch finanzielle und rechtliche Vorsorge zu treffen, solange die Krankheit noch nicht weit fortgeschritten ist.
Wenn Sie in der Pensionsversicherung wegen der Pflege eines nahen Angehörigen selbst- oder weiterversichert sind, erhalten Sie den Angehörigenbonus von monatlich 134,30 € (2026) automatisch. Andernfalls muss der Antrag bei der Stelle gestellt werden, die das Pflegegeld auszahlt. Weitere Informationen finden Sie im
Web: pv.at/web/pflegegeld/pflegende-angehoerige/angehoerigenbonus
Ersatzpflege ist eine finanzielle Unterstützung, wenn pflegende Angehörige durch Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen vorübergehend ausfallen,
Die pflegende Person muss seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegen. Bei Demenz reicht Pflegegeld ab Stufe 1. Es gelten jedoch Einkommensgrenzen.
Ersatzpflege kann ab dem ersten Tag in Anspruch genommen werden und ist auf maximal 4 Wochen pro Jahr begrenzt. Ein Antrag wird beim Sozialministeriumservice gestellt. Nähere Informationen finden Sie im
Web: pflege.gv.at/de/ersatzpflege-kurzzeit-und-urlaubspflege
Menschen mit Demenz oder ähnlichen Krankheiten können mit der Zeit schlechter entscheiden. Sie brauchen dann Unterstützung, zum Beispiel bei Geld, Verträgen oder im Kontakt mit Behörden. Es ist daher wichtig, früh vorzusorgen.
Für einzelne Angelegenheiten gibt es die Möglichkeit einer einfachen Vollmacht. Diese kann selbst geschrieben werden, zum Beispiel: „Ich bevollmächtige Person X, mich bei der Bank zu vertreten.“ Sie ist formlos möglich und wird schriftlich festgehalten. Diese Vollmacht gilt nur, solange die Person noch selbst entscheiden kann. Außerdem akzeptieren viele Stellen nur ihre eigenen Formulare. Für wichtige oder umfassende Entscheidungen reicht diese Form nicht aus.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person umfassend festlegen, wer sie später vertreten soll und wie Entscheidungen getroffen werden. Das kann im eigenen sozialen Umfeld vorbereitet werden. Damit die Vorsorgevollmacht gültig ist, muss sie bei einem Notar oder Anwalt unterschrieben werden.
Eine einfache Vorsorgevollmacht kann auch bei Vertretungsnetz erstellt werden. Sie wird erst wirksam, wenn die Person nicht mehr selbst entscheiden kann. Dafür ist eine ärztliche Bestätigung notwendig.
Wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, gibt es den Erwachsenenschutz. Dieser wird über das Gericht geregelt und kann nur mit Unterstützung von offiziellen Stellen eingerichtet werden. Zuerst kann die betroffene Person noch selbst eine vertraute Person bestimmen. Ist das nicht mehr möglich, können nahe Angehörige diese Aufgabe übernehmen. Diese Vertretung muss offiziell eingetragen werden. Erst wenn keine dieser Möglichkeiten mehr gegeben ist, bestimmt das Gericht eine Vertretung.
Wichtig ist: Die betroffene Person soll so weit wie möglich in Entscheidungen einbezogen werden. Die Vertretung wird vom Gericht kontrolliert und
muss im Interesse der betroffenen Person handeln.
VertretungsNetz
Grazbachgasse 39/1. OG, 8010 Graz
Tel.: 0316 83 55 72 E-Mail: graz.ev@vertretungsnetz.at
Web: vertretungsnetz.at
Erreichbarkeit: Mo. – Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr, Mi.: 13:00 – 15:00 Uhr
Persönliche Beratung an den Bezirksgerichten Graz-Ost und Graz-West
von 09:00 – 11:00 Uhr.
(Anmeldung über Servicecenter der Bezirksgerichte, Tel.: 0316 80 74)
Sollte eine persönliche Beratung bei den Amtstagen der Gerichte nicht
möglich sein, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch direkt an Vertretungsnetz.
Telefonische Beratung: 0316 83 55 72, Di.: 09:00 – 11:30 Uhr
Finanziell benachteiligte Betroffene und ihre Angehörigen können in den regionalen Einrichtungen der Volkshilfe um eine einmalige finanzielle Unterstützung ansuchen. Mit dieser können beispielsweise Betreuungsstunden oder Pflegebedarfsmittel finanziert werden.
Krankenversicherung
Pflegende Angehörige können ab Pflegestufe 3 und unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos krankenversichert sein.
Pensionsversicherung
Wer mindestens 14 Stunden pro Woche eine Person ab Pflegegeld-Stufe 3 betreut, kann sich kostenlos selbst versichern.
Wenn wegen der Pflege nicht mehr gearbeitet werden kann, ist eine Selbst- oder Weiterversicherung möglich.
Der Antrag auf Pflegegeld kann unmittelbar nach der Diagnose gestellt werden.
Bei der Feststellung des Pflegebedarfes ist eine Demenzdiagnose nur dann relevant, wenn es eine Erschwernis gibt.
Die App „Mein Pflegegeld“ der Arbeiterkammer Salzburg hilft, schnell einen möglichen Pflegegeldanspruch zu prüfen, Dokumente zu speichern oder zu versenden und die Pflege im Alltag zu dokumentieren.
Diese ermöglicht es Arbeitnehmern, für die Pflege oder Betreuung naher Angehöriger die Arbeitszeit zu reduzieren (Pflegeteilzeit) oder die Arbeit vorübergehend vollständig zu stoppen.